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Unfallgefahr durch Eis oder Vogelkot
Ausweisung des Baugeländes geht in die letzte Runde (ka) Die Ausweisung des Baugeländes für den Spielmanns- und Fanfarenzug Retzbach geht in die letzte Runde. Der Zellinger Gemeinderat stellte in seiner jüngsten Sitzung die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen fest und beschloss den Bebauungsplan „Krautgarten III" als Satzung. Letzterer Beschluss wird aber erst nach der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Main-Spessart rechtskräftig. Während der letzten Offenlage des Planes und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Behörden und Versorgungsfirmen) gingen nur wenige Stellungnahmen und Anregungen ein, die der Verwaltung noch nicht bekannt waren. Nicht unbeachtet blieb in der Sitzung der Hinweis des Überlandwerkes Unterfranken, dass von den Freileitungen über dem Grundstück Eiszapfen oder Vogelkot herunterstürzen könnten. Weil dadurch Unfallgefahr beim Üben der Märsche oder für geparkte Fahrzeuge besteht, wird ein entsprechender Haftungsausschluss in den Erbbaurechtvertrag eingefügt, den die Gemeinde noch mit dem Spielmannszug schließen wird. Als zweite Anregung kam in der Sitzung die Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart Abteilung Naturschutz zur Sprache. Diese gab Vorgaben zur Ansaat und Bepflanzung der Grünflächen und legte fest, dass eine Pflege nicht vor dem 1. August erfolgen darf. Für die Erweiterung des Retzbacher Gewerbegebiets in Richtung Himmelstadt vergab der Gemeinderat einen Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Arz. Konkret geht es dabei um die Aufmessung des Geländes mit Höhenverhältnis, Planung der tiefbautechnischen Erschließung und eine abschnittsweise umsetzbare Planung. Die geplante Erweiterung ist im Gesamtkanalisationsentwurf nicht enthalten, was zu Schwierigkeiten führen könnte. Quelle: Mainpost Online 19.11.2009 16:56 Uhr
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